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SGB II Beantragung
#10
@Sorglos: Es besteht kein Grund, sich bei mir zu entschuldigen. Habe mich nicht persönlich angegriffen gefühlt. Soviel kann ich schon ab. Wink
Trotzdem danke.

Ich muss dazu nochmals sagen, dass ich ja nur die ersten zwei Jahre nach Einführung von Hartz IV live und an der Front miterlebt habe. Und zu diesem Zeitpunkt gab es diese ganzen Regelungen mit anteilmäßigem Regelsatz für die Besuchswochenenden noch nicht. Diese Urteile wurden alle erst nach meinem Ausscheiden bei der Arge gefällt. Und ich finde es nicht mehr wie richtig und angemessen, dass die KV diese Kosten nun endlich mit in den Bedarf reingerechnet bekommen. Wie gesagt, ich habe seinerzeit nicht ohne Grund mein Handtuch geschmissen...

Zu den anrechenbaren Kosten und dem Betrug meinte ich folgendes:
Wir hatten bei der Arge damals wirklich mehrfach die Fälle, wo die Leistungsempfänger eigentlich kostenfrei bei Eltern, Geschwistern, etc. leben konnten. Es wurden dann nach der Leistungsbewilligung auf einmal Mietverträge eingereicht, und auf einmal wurde angeblich Miete gezahlt, wo vorher mietfreies Wohnen vereinbart war. Ein Jahr später bei dem automatischen Datenabgleich (wurde von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg durchgeführt) kam dann raus, dass die angeblichen Vermieter bei der Einkommensteuererklärung keine Mieteinkünfte angegeben haben. Wenn dann das Finanzamt nachgefragt hat, wieso diese Einkünfte nicht versteuert wurden, hat sich rausgestellt, dass auch tatsächlich keine Miete gezahlt wurde. Diese Mietverträge wurden gefälscht, um die Zahlungen der Arge zu erhöhen. Und dies ist leider Betrug im klassischen Sinne.

Ich kann natürlich verstehen, dass die Verlockung groß ist, diesen Weg zu gehen, denn ich persönlich bin der Meinung, dass die Regelsätze auch nicht zum Leben reichen können. Jedoch ist es eine Vortäuschung falscher Tatsachen, bzw. geht es sogar in den Bereich der Urkundenfälschung, wenn ein Mietvertrag gefälscht wird. Und dies ist Betrug und strafbar. Ich habe seinerzeit wirklich mehrere solcher Fälle bearbeiten müssen. War wirklich nicht spaßig...

Und mit dem KU und den daraus resultierenden Schulden:

Das habe ich natürlich auf KU-Schulden bezogen, die evtl. schon mehrere Jahre bestehen. KU-Schulden, die erst nach Antragstellung von einem Hartz IV-Antrag auflaufen, weil die Arge keine Leistungsbedürftigkeit feststellt, und aus diesem Grund das Geld fehlt, um den KU zu zahlen, müssen natürlich berücksichtigt werden, wenn der Leistungsanspruch neu berechnet wird. Diese Schulden sind ja dann nur wg. der Nichtzahlung der Arge entstanden.
Aber Schulden, die z.B. schon 3 oder 4 Jahre (oder auch ein halbes Jahr) vor Antragstellung aufgelaufen sind, werden meines Wissens nach nicht berücksichtigt.
Ich lasse mich hier jedoch gerne korrigieren, bin ja immerhin schon fast 6 Jahre aus dem aktiven Dienst bei der Arge draußen.

LG, Familienmensch. Heart
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SGB II Beantragung - von Nappo - 02-05-2012, 20:54
RE: SGB II Beantragung - von Sixteen Tons - 02-05-2012, 23:57
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