04-05-2012, 00:54
sehr lesenswerter Beitrag!
Auch in Arzthaftungsprozessen kann man immer wieder feststellen, das die Ärzteschaft sich nur ungern ggseitig belastet.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, sagt man.
Allerdings geht die Staatsanwaltschaft schon -dass ist in der Tat verblüffend- gg die Justiz vor.
Rechtsanwälte und Notare hat es schon sehr oft getroffen.
Beim 339 liegt es in der Natur der Sache, warum nur relativ wenige Anzeigen zu Ermittlungen führen: sie werden in der Regel vvh so unsubstantiiert eingereicht, dass man Zweifel an der Tatbestandsverwirklichung haben muss, anstatt Ermittlungen aufzunehmen.
Und wenn: was kümmert es die Deutsche Eiche ....
(03-05-2012, 20:21)Petrus schrieb: Logisch betrachtet muss sich die Justiz in Fällen der Rechtsbeugung selber strafen - und das machen die nicht gerne.natürlich nicht.
Auch in Arzthaftungsprozessen kann man immer wieder feststellen, das die Ärzteschaft sich nur ungern ggseitig belastet.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, sagt man.
Allerdings geht die Staatsanwaltschaft schon -dass ist in der Tat verblüffend- gg die Justiz vor.
Rechtsanwälte und Notare hat es schon sehr oft getroffen.
Beim 339 liegt es in der Natur der Sache, warum nur relativ wenige Anzeigen zu Ermittlungen führen: sie werden in der Regel vvh so unsubstantiiert eingereicht, dass man Zweifel an der Tatbestandsverwirklichung haben muss, anstatt Ermittlungen aufzunehmen.
Petrus schrieb:Schlimmstenfalls riskiert man noch eine Gegenanzeige wegen irgeneines Kleindelikts, wie Beleidigung.Nicht, wenn man sachgerecht vorgetragen hat.
Und wenn: was kümmert es die Deutsche Eiche ....
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