05-05-2012, 08:14
Hallo ramses72,
wie bereits dargestellt, wird im Falle einer Trennung zu diesem Zeitpunkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht eher nicht auf dich übertragen. Um dies zu erreichen müsste das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung ausschließlich durch die Mutter feststellen. Im Falle ‚einfacher‘ Vernachlässigung würde das JA der Mutter eher eine Familienhilfe anbieten, als dich ins Boot zu holen. Dir bliebe wie bisher die Rolle des Finanziers.
In den ersten drei Lebensjahren der Kinder wird, wenn nicht intern anderes vereinbart und gelebt, von der Mutter keine Erwerbstätigkeit erwartet, anschließend kein abrupter Übergang in die vollschichtige Erwerbstätigkeit.
Grundsätzlich wäre ein weniger ungünstiger Zeitpunkt zur Trennung demnach der dritte Geburtstag der Kinder, bzw. der Termin zur Aufnahme der Kinder in Kiga oder Kita. Dies schon, um auch nach außen hin deutlich zu machen, dass ein 100%- Versorgermodell zwischen euch nicht vereinbart war.
In eurem Fall steht diesem aber die abgebrochene Ausbildung der Mutter entgegen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung genießt eine gewisse Priorität, in der Frage der Unterhaltsberechtigung (§1575 BGB; nimm bitte auch die anderen Unterhaltsparagraphen zur Kenntnis).
Verweilst du jedoch in der Ehe und verlängerst diese, verlängert sich auch die nacheheliche Solidarität, d.h. die Dauer deiner Unterhaltspflicht. Wenn schon die Trennung dein Ziel bleibt, sollte diese also nicht zu weit hinausgeschoben werden.
Meine Fragen: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Ausbildung, betreffend Ausbildungsstand und Alter der Kinder, abgebrochen? Wie lange braucht es noch bis zum erfolgreichen Abschluss? Wird sie sich nach erfolgreicher Ausbildung vom zu erwartenden Einkommen mindestens selbst ernähren können?
Kannst du dir vorstellen, dass eure Ehe noch zu retten ist, deine Frau alleine eine Sucht- und mit dir gemeinsam eine Familienberatungsstelle aufsuchen würde?
wie bereits dargestellt, wird im Falle einer Trennung zu diesem Zeitpunkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht eher nicht auf dich übertragen. Um dies zu erreichen müsste das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung ausschließlich durch die Mutter feststellen. Im Falle ‚einfacher‘ Vernachlässigung würde das JA der Mutter eher eine Familienhilfe anbieten, als dich ins Boot zu holen. Dir bliebe wie bisher die Rolle des Finanziers.
In den ersten drei Lebensjahren der Kinder wird, wenn nicht intern anderes vereinbart und gelebt, von der Mutter keine Erwerbstätigkeit erwartet, anschließend kein abrupter Übergang in die vollschichtige Erwerbstätigkeit.
Grundsätzlich wäre ein weniger ungünstiger Zeitpunkt zur Trennung demnach der dritte Geburtstag der Kinder, bzw. der Termin zur Aufnahme der Kinder in Kiga oder Kita. Dies schon, um auch nach außen hin deutlich zu machen, dass ein 100%- Versorgermodell zwischen euch nicht vereinbart war.
In eurem Fall steht diesem aber die abgebrochene Ausbildung der Mutter entgegen. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung genießt eine gewisse Priorität, in der Frage der Unterhaltsberechtigung (§1575 BGB; nimm bitte auch die anderen Unterhaltsparagraphen zur Kenntnis).
Verweilst du jedoch in der Ehe und verlängerst diese, verlängert sich auch die nacheheliche Solidarität, d.h. die Dauer deiner Unterhaltspflicht. Wenn schon die Trennung dein Ziel bleibt, sollte diese also nicht zu weit hinausgeschoben werden.
Meine Fragen: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Ausbildung, betreffend Ausbildungsstand und Alter der Kinder, abgebrochen? Wie lange braucht es noch bis zum erfolgreichen Abschluss? Wird sie sich nach erfolgreicher Ausbildung vom zu erwartenden Einkommen mindestens selbst ernähren können?
Kannst du dir vorstellen, dass eure Ehe noch zu retten ist, deine Frau alleine eine Sucht- und mit dir gemeinsam eine Familienberatungsstelle aufsuchen würde?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)