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SGB II Beantragung
#18
@Absurdistan: Wenn Du lediglich eine 30-Wochen-Stunde hast, weil Du Dich noch um Deine Kids kümmern musst, und dies evtl. mit einer gerichtlichen Entscheidung belegt ist, dass die Betreuung z.B. "im Wechselmodell" stattfindet, kann Dir der SB garnichts. Insofern Du da also schriftlich etwas vorlegen kannst (am besten eine Entscheidung vom Gericht), wann Du Dich um die Kids kümmerst, hat der SB das zu schlucken. Du kannst dann halt wg. der Betreuung der Kinder nur Teilzeit arbeiten gehen. Ich würde das dort auf keinen Fall Umgang nennen, sondern ganz klar "Kinderbetreuung".
Ob der SB eine 40- oder eine 50-Stunden-Woche hat, sollte hierbei keine Rolle spielen. Ein guter SB sollte das unterscheiden können...


@Skipper: Selbstverständlich kann ich auch verstehen wenn man einen Hass gegen die Mitarbeiter des JC bekommt, wenn man 8 Monate nach der Antragstellung immer noch auf eine Entscheidung und auf das Geld wartet.

Also wir waren damals verpflichtet, innerhalb von spätestens 4-6 Wochen wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Dies konnte dann so aussehen, dass wir, um den potenziellen Leistungsempfängern erst einmal aus der größten Not zu helfen, einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erstellt haben, und die Leistungen zunächst nur als Darlehen bewilligt wurden. Wenn dann alle Unterlagen vorlagen, und wir eine abschliessende Entscheidung treffen konnten, wurde ein endgültiger Bewilligungsbescheid erstellt.

Aber den Betroffenen konnte erst einmal geholfen werden, und sie standen nicht vollkommen mittellos dar. Insofern alle Unterlagen vorlagen, konnten wir "Notfälle" auch schon einmal vorziehen, und vorab eine grobe Überschlagsberechnung vornehmen. Da wurde dann sofort eine Barauszahlung vorgenommen, um wenigstens die nächsten 10 Tage Geld zum Einkaufen zu haben. Aber ich denke, dass hängt auch immer vom jeweiligen JC und dessen Führung ab.

Bei allem Verständnis für die Leistungsempfänger, Gewalt ist mit Sicherheit keine Lösung. Zieht evtl. nur ein Hausverbot in den Räumen des JC nach sich. Damit hat man auch nichts gewonnen, denn bei einem Hausverbot hat man noch nicht einmal die Möglichkeit, persönlich im JC vorzusprechen, um einen Sachverhalt zu klären, und damit evtl. die Sachbearbeitung zu beschleunigen.

Wir hatten seinerzeit auch mal einen Leistungsempfänger, der meinte, das Fernsehen einschalten zu müssen. Hat bei der Führungsebene nur ein müdes Lächeln hervorgerufen. Dem Fernsehsender wurde Hausverbot erteilt und gut war´s.
Nix mit Spektakel und Nerven blank. Zumindest nicht im JC.

Der beste Weg ist nach meiner Erfahrung wirklich immer der Weg:

1.) Dienstaufsichtsbeschwerde. Wird leider viel zu häufig abgetan mit den Worten: "Bringt doch sowieso nichts." Wenn sich die Beschwerden aber auffällig oft gegen die gleichen Mitarbeiter richten, bringt es doch etwas. Dann wird doch mal genauer hingeschaut, und der Sache nachgegangen. Dann evtl. mit Zwangsversetzung. Hat ein damaliger Kollege von mir erleben dürfen.

2.) Den von Dir geschilderten Weg über das Sozialgericht mit der akuten Notlage. Das zieht immer! JC hat da ja dann keine andere Wahl, als tätig zu werden. Glaub mir, dann fängt die Tastatur zu glühen an. Und wenn dies auch häufiger vorkommt, haken obere Stellen auch nach, was denn in diesem JC los ist. Da gibt´s dann auch von ganz oben mal eins auf den Deckel. Das gefällt keinem JC-Geschäftsführer, wenn er sich ganz oben rechtfertigen muss.

Ich hoffe für Dich, dass Du mit Deinem Antrag bald Erfolg hast. Hast Du evtl. schon einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht?

Sollte das JC sich demnächst noch einmal an Dich wenden, mit der Bitte, Unterlagen zukommen zu lassen, schicke die benötigten Unterlagen zu, mit einem Anschreiben. Dies könnte in Ungefähr so aussehen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anlage erhalten Sie die gewünschten Unterlagen.
Ich gehe davon aus, da Sie meinen Antrag nun seit über 8 Monaten vorliegen haben, Sie mittlerweile genug Zeit hatten zu prüfen, welche Unterlagen noch benötigt werden.

Ich gehe daher davon aus, dass die Ihnen mit diesem Schreiben zugesendeten Unterlagen meinen Antrag vervollständigen, und einer zügigen Bearbeitung nun nichts mehr im Weg steht.

Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, hätte ich gerne eine Stellungnahme Ihrerseits, wieso sich angeblich fehlende Unterlagen immer nur "scheibchenweise" angefordert werden, und nicht alle auf einmal. Gerne würde ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen, würden Sie mich zeitnah über fehlende Unterlagen informieren.

Ich habe mir für den Erhalt des Bewilligungsbescheides und die Überweisung des Geldes für die Umgangskosten den XX.XX.2012 vorgemerkt.
Sollte ich bis dahin keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, und das Geld nicht auf meinem Konto gutgeschrieben worden sein, sehe ich mich gezwungen, mich an höherer Stelle über Sie zu beschweren.

Mit freundlichen Grüßen
Skipper



Ist jetzt nur so ein Vorschlag von mir. Es ist eine Frechheit, dass die SB mit dieser Taktik die abschliessende Bearbeitung Deines Antrages immer weiter rauszögern. Das ist Faulheit, und nichts anderes!
So Kollegen hatte ich leider auch. Wobei ich mir immer denke, dass das verschwendete Energie ist. Bevor ich einen Antragsteller doch 100 mal anschreibe, und mir immer neue Unterlagen anfordere, habe ich die Akte 10 mal durchgerechnet. Ist halt meine Einstellung.

Dann kannst Du Dir überlegen, ob Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, oder auch den Weg über das SG gehst, weil Dir sonst das nötige Geld für den Umgang fehlt. Du hast einen Anwalt? Lass ihn doch evtl. mal ein Schreiben an das JC mit Fristsetzung aufsetzen.

Wünsche Dir viel Glück für Deinen weiteren Weg!
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SGB II Beantragung - von Nappo - 02-05-2012, 20:54
RE: SGB II Beantragung - von Sixteen Tons - 02-05-2012, 23:57
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