26-02-2009, 18:11
Gute Frage. Ich hab deinen kompletten Fall nicht im Kopf, aber wenn der Unterhalt sowieso geendet hätte, wird auch die ARGE nichts anderes erreichen können. Dann war die Vereinbarung nur das aussergerichtliche Pendant zu einem Urteil, das ähnlich ausgefallen wäre. Wichtig wäre auch, ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung schon klar war, dass sie weiterhin ALG 2 - bedürftig ist. Das wäre schlecht.
Ich würde einfach abwarten. Im Moment kannst du gar nichts anderes tun. Wenn die ARGE die Ex nächstes Jahr zur Klage zwingt, ist das vorab nicht zu verhindern.
Ich würde einfach abwarten. Im Moment kannst du gar nichts anderes tun. Wenn die ARGE die Ex nächstes Jahr zur Klage zwingt, ist das vorab nicht zu verhindern.