Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt bei gütiger Trennung!
#24
Gute Frage. Ich hab deinen kompletten Fall nicht im Kopf, aber wenn der Unterhalt sowieso geendet hätte, wird auch die ARGE nichts anderes erreichen können. Dann war die Vereinbarung nur das aussergerichtliche Pendant zu einem Urteil, das ähnlich ausgefallen wäre. Wichtig wäre auch, ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung schon klar war, dass sie weiterhin ALG 2 - bedürftig ist. Das wäre schlecht.

Ich würde einfach abwarten. Im Moment kannst du gar nichts anderes tun. Wenn die ARGE die Ex nächstes Jahr zur Klage zwingt, ist das vorab nicht zu verhindern.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:47
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:57
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:36
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 13:43
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:52
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 15:24
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 15:32
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 16:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 20:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 20:39
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste