@ Austriake - Die Gültigkeit sollte doch eigentlich u.a. davon abhängig sein, wo und nach welchem Recht der Ehevertrag geschlossen wurde (und nicht nur ob die Frau Ausländerin ist oder nicht)?!
@ ramses72 - Normalerweise sollte die Kredittilgung für die Wohnung schon berücksichtigt werden bei der UH-Berechnung. In der Regel KÖNNEN alle Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, und laufend getilgt werden, berücksichtigt werden. Insbesondere, wenn du vielleicht demnächst doch wieder selbst in diese Wohnung ziehst und die Kinder damit laufend daraus profitieren (falls sie häufig genug bei dir sind). Das ist aber Verhandlungssache, soweit mir bekannt.
Gab es eigentlich einen besonderen Grund, warum deine Frau sich nicht einbürgern hat lassen?
Sie hat also einen gemeinsamen Anwalt abgelehnt - damit bestätigt sich wohl schon im Vorfeld, dass sie dich finanziell über den Tisch ziehen will...
@ ramses72 - Normalerweise sollte die Kredittilgung für die Wohnung schon berücksichtigt werden bei der UH-Berechnung. In der Regel KÖNNEN alle Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, und laufend getilgt werden, berücksichtigt werden. Insbesondere, wenn du vielleicht demnächst doch wieder selbst in diese Wohnung ziehst und die Kinder damit laufend daraus profitieren (falls sie häufig genug bei dir sind). Das ist aber Verhandlungssache, soweit mir bekannt.
Gab es eigentlich einen besonderen Grund, warum deine Frau sich nicht einbürgern hat lassen?
Sie hat also einen gemeinsamen Anwalt abgelehnt - damit bestätigt sich wohl schon im Vorfeld, dass sie dich finanziell über den Tisch ziehen will...