07-05-2012, 15:36
(07-05-2012, 15:24)ramses72 schrieb: Der Ehevertrag ist nach deutschem Recht geschlossen
Spielt keine Rolle. Solche Verträge sind besonders dann erfolgreich angreifbar, wenn sie von deutschen Männern mit ausländischen Frauen abgeschlossen werden. Fehlende Einsichtsfähigkeit, unangemessene Benachteiligung, Ausnutzung von jemand der nicht ganz versteht was er unterschrieben hat... pack das in schöne juristische Sätze, dann hast du die Begründungen.
Verlasse dich nicht auf den Vertrag. Vielleicht hast du Glück und er wird nicht oder nur halbherzig angegriffen.