07-05-2012, 17:43
(07-05-2012, 12:04)ramses72 schrieb: Ich habe eine Eigentumswohnung, für die Ich noch Kredite bezahle. Wird diese Belastung eigentlich bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt?. Die.Wohnung ist derzeit vermieten. Sie hat jetzt einen Termin für eine Ertstberatung. Einen gemeinsamen Anwalt hat sie abgelehnt.Die Belastung (Zinsen) wird nur berücksichtigt, solange der Saldo positiv bleibt. Mindern als bestenfalls den Ertrag, erzeugen aber niemals Verlust.
Die Tilgung kannst du ggf. als Altersvorsorge (4% vom Brutto) angeben, sofern noch nicht ausgeschöpft.