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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#23
(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: Dann schau doch mal §183 Abs. 5 an an ;-)

Der erleichtert die Zustellung noch zusätzlich. Für den Geltungsbereich der dort aufgeführten Vereinbarungen. Keine Ahnung, ob die Schweiz dazugehört, ist auch egal, die anderen Regelungen reichen bereits aus. Die Schweiz ist übrigens Mitgliedsstaat des Haager Zustellungsübereinkommens, vielleicht ist das im Gesetz genannt. Hier: http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_...-hzk65.htm - demnach gilt bereits die "einfache Übergabe", egal ob du die Hände hebst und die Haustür zuschlägst. Es genügt ein formloser Antrag an das zuständige schweizer Prozessgericht. Null Problem für den Rechtsvertreter der Mutter.

Sollte den Absendern dabei wirklich ein Fehler unterlaufen sein, werden sie es einfach nochmal beginnen. Die nächsten 18-27 Jahre haben sie Zeit dafür. Würde mich aber wundern, wenn das DIJuF oder BFJ Fehler machen, die werden eingeschaltet sobald der Beistand keine Lust mehr hat. Kostenfrei für die Mutter.

(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: "unberechtigte Annahmeverweigerung" ??? In Deutschland mag es sicherlich ein Gesetz geben, das das regelt, ich sitze hier aber in der Schweiz und da kann mich deutsches Recht in vielen Belangen nicht wirklich kratzen ;-)

Der Ausdruck "unberechtigte Annahmeverweigerung" ist kein definierter Tatbestand eines Ereignisses, sondern die Bezeichnung einer Zustellung, bei der Adressat nichts wollte, was aber keine Folgen am Zustellungserfolg hatte. In der Schweiz gibts dafür vielleicht eine andere Ausdrucksweise.

(08-05-2012, 13:57)multiscan schrieb: P.S. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich schon seit einigen Jahren in der Schweiz. Das begründet sich nicht mit Flucht vor Unterhaltszahlungen, sondern vielmehr aus Überzeugung hier besser bezahlt zu werden, weniger Steuern zu bezahlen und eine bessere Lebensqualität zu geniessen.

Wunderbar. Das "besser bezahlt" wusste dummerweise sicher auch die Mutter zu schätzen, die nun voll dabei ist, das Geld mit Hilfe des Unterhaltsrechts zu sich umzuleiten.
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von p__ - 08-05-2012, 14:38

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