08-05-2012, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2012, 16:30 von Pistachio 00.)
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: Tja, Richter hat mir ganz deutlich gesagt - null ChanceWenn mann diesen Richtern immer folgen würde, gäbe es keine Beschwerdeverfahren ;-)
No risk - no fun
Der war ganz einfach zu faul, um einen sauberen Beschluss zu formulieren, der dann auch - nach seiner Auffassung - vor dem OLG Bestand haben könnte.
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: und Exe hat im Verfahren mehr als einmal ( war auch Bestandteil des Beschlusses ) gesagt, dass sie nichts gegen die Übernachtung des Kindes bei mir habe - wers glaubt - aber das Kind wolle halt nichtDie KM hat die Pflicht, die Umgänge u. Fereienregelung gegenüber dem Kind durchzusetzen. Wie auch Schulbesuche, Nahrungsaufnahme, Zahnspange oder Winterkleidung im Winter etc. pp.
Ist in allen Väterforen immer wieder Thema.
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: und sei zunehmend psychisch gestört.Warum das denn ?
Sicher weil das arme Kind immer gegen seinen Willen zu Papa muss ...
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: Ich versuchs jetzt nochmal auf dem familientherapeutischen Wege, um Exe doch noch zu einer Umgangsvereinbarung auf freiwilliger Basis mit mediativer Hilfe zu bewegen.Versuch macht kluch - also viel Erfolg.
Erstes Ziel sollte zunächst der kommende Sommerurlaub sein, den kannst Du Deiner Tochter doch vielleicht etwas verlockend offerieren ?
Je länger das Kind spürt, dass seinem "Willen" gefolgt wird, desto schwieriger wird es in Zukunft werden.
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: ... das Ganze ist auch eine finanzielle Frage - so mit voraussichtlichem Gutachten und OLG Gerichtskosten kommen dafür allein mal schnell 5-6000 € zusammenFür "schnell mal" ist diese Summe weit übertrieben.
Die Gerichtskosten halten sich auch am OLG im Rahmen und OLG bedeutet nicht zwangsläufig auch Gutachten.
Hier oder anderswo gab es mal einen Link zu einem Kostenrechner, suche mal danach.
(08-05-2012, 15:47)ArJa schrieb: - daher meine Frage nach der Urteilspraxis von OLG ..... die nicht beantwortet wurde, weil es darauf keine allgemeingültige Antwort gibt.
Auch ein OLG-Beschluss hängt von der persönlichen Einstellung und Qualifizierung des Richters sowie stark von der regionalen Rechtssprechung ab.
Derselbe Fall kann daher z.B. in Hamburg oder in München zu einem völlig unterschiedlichem Beschluss führen, sogar innerhalb des jeweiligen OLG gibt es da teilweise sehr große Unterschiede zwischen mehreren zuständigen Kammern.
Und von der jeweiligen Tageslaune des vorsichtzenden Richters ganz zu schweigen ...
PS
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