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Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz!
#25
(08-05-2012, 14:09)multiscan schrieb: Falls das nicht möglich ist, gibt es auch noch andere Foren.
Es gibt ja hier keine Zwangsmitgliedschaft. Es besteht Reisefreiheit.

(08-05-2012, 13:08)multiscan schrieb: Können wir die Diskussion sachlich und ohne Anfeindungen/Unterstellungen führen?
Anfeindungen kann ich nicht erkennen - eher scheint bei dir noch eine gewisse Naivität vorzuherrschen.

Faktisch, wenn man das als "Fehler" bezeichnen möchte, sind alle denkbaren Fehler von dir bereits gemacht (naives Vertrauen, wohnsitzmäßige Erreichbarkeit/Zustelladresse für Vaterschaftsfeststellung, Mitwirkung bei Test, gerichtlich-legale Vaterschaftsfestellung, etc.). Was hier geschrieben wurde, sind nur die bekannten und erwartbaren Folgen daraus.

Die Verzögerungen auf die du wohl spekulierst, werden nur einen marginalen Zeitrahmen innerhalb der mindetens achtzehnjährigen Unterhaltspflicht darstellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Totalverweigerung.... wie vorgehen? Schweiz! - von sorglos - 08-05-2012, 19:53

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