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Unterhalt fällt weg, wenn Umgangsrecht verweigert
#5
(08-05-2012, 18:43)Bluter schrieb: Viele tolle Ideen, in Austria.

Aus dem Inhalt:

"Es kann aber auch ein unbefristeter Unterhalt zugesprochen werden, wenn nicht abzusehen ist, wann der andere Partner in der Lage sein wird, sich selbst zu erhalten.

Die Unterhaltspflicht soll auch auf die Erben übergehen, wenn der Expartner verstirbt."

Also unbefristeter Unterhalt für die Mutter, der auch von den Erben weiterfinanziert werden soll. Folgerichtig könnte man dann auch gleich die gesamte Sippschaft das Vaters dafür haftbar machen, dass er ein Kind gezeugt hat.

Offensichtlich lebt die Juristenwelt in einer Traumwelt und verschließt die Augen davor, dass die meisten Fälle Mangelfälle sind. Wenn ein Einkommen idR nur knapp für eine Familie, die in einer Wohnung lebt, reicht, wie soll es dann für zwei Haushalte reichen?

Viele Mütter in intakten Familien schaffen es, wieder arbeiten zu gehen. Dies sollte gerade bei zerbrochenen Familien der Regelfall sein. Also erst Recht bei zerbrochenen Partnerschaften.
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RE: Unterhalt fällt weg, wenn Umgangsrecht verweigert - von Hagen von Tronje - 09-05-2012, 10:45

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