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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#9
p,
ich kann Deinen vorstehenden Beitrag nicht nachvollziehen.

Wenn ein Kind zu gleichen Teilen bei beiden Eltern wohnt, warum sollten die Kosten des Kindes(Unterhalt) nicht nach dem Leistungsvermögen der Eltern gequotelt werden?

Im Übrigen sollte so auch dann gerechnet werden, wenn das Kind zu ungleichen Teilen bei den Eltern wohnt.

Im Sozialrecht geht es ja ansatzweise schon in diese Richtung, wenn auch noch nicht mit der nötigen Konsequenz.

Der Bedarf des Kindes sollte mE stets dem Aufenthalt des Kindes entsprechend aufgeteilt werden, unter Berücksichtugung des Leistungsvermögens. Denkbar wäre auch eine entsprechende Wertung der Betreuungsleistung. Ich kann mir da schicke Formeln vorstellen.

Ich finde die oben angeführten Berechnungen des OLG sogar sehr erfreulich. In der Regel können Juristen nämlich kaum 1+1 rechnen...
hier anwesende Juristen davon ausdrücklich ausgenommen!Big Grin
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von Skipper - 09-05-2012, 11:42

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