09-05-2012, 12:02
Beide Konten ( das P-Konto sowie das neue Geschäftskonto ) sind mit Schufa- Klausel also gemeldet. Auf dem P-Konto ist ne Pfändung drauf da aber Eingang < 500€ nicht pfändbar.
Die Sache ist, kann ein Gläubiger ( U-Gläubiger) ohne viel aufwand vom zweiten Konto was erfahren und sofort das Konto pfänden ( was es dann ja unbrauchbar macht )
Die Sache ist, kann ein Gläubiger ( U-Gläubiger) ohne viel aufwand vom zweiten Konto was erfahren und sofort das Konto pfänden ( was es dann ja unbrauchbar macht )