Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Girokonto
#4
(09-05-2012, 12:02)Skippie schrieb: Die Sache ist, kann ein Gläubiger ( U-Gläubiger) ohne viel aufwand vom zweiten Konto was erfahren und sofort das Konto pfänden ( was es dann ja unbrauchbar macht )

DIE SCHUFA weiss, das du ein Konto (Kontotyp)
bei der XYZ Bank unterhältst, aber nicht die Kontonr. Das wäre Datenschutzrechtlich auch sicher bedenklich und mißbrauchsbegünstigend. Da könnte der Gläubiger oder sonstwer ja auch einen Überweisungsträger mit gefälschter Unterschrift und Betrag x bei deiner Bank einwerfen.
Außerdem müsste man dich gar nicht zu irgendwelchen Konten in der EV befragen, wenn der Gläubiger die sowieso schon kennen würde.
Der Gläubiger muß aber die Kontonr. für die Zustellung eines Pfändungsbeschlusses gar nicht haben. Es reicht dein Name und die Anschrift der Bank. Die Bank ist damit Drittschuldner und wird so motiviert, deine Konten auf dem Silbertablett zu liefern.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 10:16
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 11:45
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 12:02
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 14:12
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 14:28
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 15:40
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 15:43

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste