09-05-2012, 15:40
(09-05-2012, 14:28)Skippie schrieb: Aha !!! dann werd ich mir mal Gedanken machen !! z.b. das geschäftskonto auf einen anderen Namen laufen zu lassen ( vielleicht einen zweiten Firmeninhaber )
Wenn du eine Kontovollmacht hast, wird trotzdem gepfändet. §667 BGB.
Natürlich steht nicht an jeder Ecke ein Jurist mit BGB.
Die Bank hat das Geldwäschegesetz. Die Transaktionen werden protokolliert und
bei Auffälligkeiten melden sie nach § 11 GwG eine Verdachtsanzeige.
D. h., die eingehenden Zahlungen müssen irgendwie schon zum Kontoinhaber passen.
Für Ehefrauen des Kontoinhabers wird allerdings auch ein Auge zugedrückt.