09-05-2012, 17:38
Zitat:
"Staatsanwalt erlässt Haftbefehl wegen Totschlag"
Warum nicht wegen Mord?
§ 212 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, ... oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam ... einen Menschen tötet
Hier ggf. mutwillige Tötung ohne Anlass, also Mordlust oder niedrige Beweggründe.
"Staatsanwalt erlässt Haftbefehl wegen Totschlag"
Warum nicht wegen Mord?
§ 212 StGB: Mörder ist, wer aus Mordlust, ... oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam ... einen Menschen tötet
Hier ggf. mutwillige Tötung ohne Anlass, also Mordlust oder niedrige Beweggründe.