11-05-2012, 10:08
VKH für das Unterhaltsverfahren wird sie wohl bekommen, da bleibt dann auch der Anwalt für sie kostenfrei. Weshalb sollten KU und BU nicht in einem Verfahren ausgeurteilt werden? Und für den Mindest-BU von 770 € ist auch keine Kenntnis des Einkommens des Unterhaltspflichtigen erforderlich. Wahrscheinlich soll´s aber mehr werden, deshalb wohl das Auskunftsersuchen.
Die Abkommen gelten m. W. für jede Art von Unterhalt. Wäre die Frage, ob mögliche Verzögerungen dem TE etwa anderes bringen als zusätzliche Kosten...
Die Abkommen gelten m. W. für jede Art von Unterhalt. Wäre die Frage, ob mögliche Verzögerungen dem TE etwa anderes bringen als zusätzliche Kosten...
Wer nicht taktet, wird getaktet...