11-05-2012, 18:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2012, 18:15 von Leutnant Dino.)
(11-05-2012, 10:07)MLCer schrieb:(08-05-2012, 13:43)p schrieb: Die Schweiz ist ein beschissener Ort, um Unterhaltsforderungen zu entgehen.
Detlef z.B. meint, das wäre eine der Optionen. Eine der besten Optionen. Mag sein, das er sich irrt... Ok, ich stimme euch zu, die Betreibung in der Schweiz ist möglich und sogar einfach. Wenn man weiss, wo der Pflichtige wohnt und/oder arbeitet. Wie kann man das Auffliegen vermeiden? Ja, es gibt Meldepflicht. Kann ein Gläubiger sie einfach so abrufen? Ich denke, wir brauchen eine CH-FAQ, speziell an die Unterhaltspflichtigen zugeschnitten.
Mein braucht keine spezielle CH-FAQ, denn trotz bester und bestätigter Informationen wird es immer Männer geben, die weder den Mut noch den Schneid aufbringen so einen Schritt zu wagen. Hier wird immer viel übers Ausland geschrieben, aber auch mit viel Unkenntnis.
Zitat:Mag sein, das er sich irrt...Es zählt immer das entschlossene Handeln, auch wenn einem dabei Fehler unterlaufen.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Vorarlberg