11-05-2012, 19:07
(07-11-2011, 10:50)p schrieb: Der Kindesunterhalt ist bekanntlich gesetzlich (nicht durch die ungesetzliche Düsseldorfer Tabelle!) mittels §1612b BGB an die Grundfreibeträge gekoppelt. Wir haben das zum 1.1.2010 schon so erlebt, wo es zu zweistelligen Erhöhungen des Kindesunterhalts geführt hat: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2502Die nächste Erhöhung des Freibetrags ist heute im Bundesrat gescheitert.
http://www.sueddeutsche.de/politik/bunde...-1.1354777
Mal sehen, wie die DüTab Anfang 2013 aussehen wird.