12-05-2012, 17:31
außerdem würde dann auch so gut wie in allen Fällen automatisch der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zufallen. Das wäre wahrscheinlich der erste Punkt der beim JA besprochen würde als Kompromissvorschlag. Sollte es vor Gericht zur gem. Sorge kommen wird sowieso das Aufenthaltsbesimmungsrecht der Mutter zugesprochen. Es ist ja so das es nur beide haben wenn die gem. S aussergerichtlich vereinbart wird. Somit ist dann alles beim alten.