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Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#2
Das greift aber nicht, sobald der Unterhalt tituliert ist, da der Unterzeichner der Urkunde bestätigt (bestätigen muss), dass er sich pfänden lässt. Oder irre ich mich da?
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RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von L3NNOX - 13-05-2012, 08:30

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