Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#5
(13-05-2012, 09:58)Petrus schrieb: ... und sich der Hasenfuss im Zugriffsbereich Deutscher Exekutivbehörden und ihrer internationalen Vertragspartner befindet.

Ich kenne viele Unterhaltspflichtige im Ausland, die in der EU und Nicht-EU wohnen. Deren Aufenthaltsort ist den Deutschen nicht bekannt und diese Männer leben unbehelligt und pfändungssicher.

Nicht jeder der bei Rot über die Kreuzung fährt, wird geschnappt! Es muss eben gut gemacht sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von Leutnant Dino - 13-05-2012, 10:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste