15-05-2012, 10:08
Zuerst mal ist der Depp dran, der mit einer 17jährigen ein Kind gemacht hat. Der steht jetzt in der Reihe der Unterhaltspflichtigen vor dir. Er hat nicht nur für deinen Enkel zu zahlen, sondern die nächsten Jahre auch für die Mutter.
Weiterhin hat das Kind jetzt selbst Einnahmen aus anderer Quelle, z.B. Elterngeld. Der Nächste in der Reihe der Zahler bist du. Wo wohnt das Kind? Noch bei der Mutter? Wenn nicht, ist auch die Mutter pflichtig. Ab 18 dann sowieso.
Dein erster Schritt ist eine Auskunftsforderung mit Fristsetzung über die finanziellen Verhältnisse des Kindes. Da es noch minderjährig ist, geht die an die Mutter, wenn das Kind dort wohnt.
Weiterhin hat das Kind jetzt selbst Einnahmen aus anderer Quelle, z.B. Elterngeld. Der Nächste in der Reihe der Zahler bist du. Wo wohnt das Kind? Noch bei der Mutter? Wenn nicht, ist auch die Mutter pflichtig. Ab 18 dann sowieso.
Dein erster Schritt ist eine Auskunftsforderung mit Fristsetzung über die finanziellen Verhältnisse des Kindes. Da es noch minderjährig ist, geht die an die Mutter, wenn das Kind dort wohnt.