15-05-2012, 12:20
Das ist ja mal eine interessante Konstellation.
Einerseits könnte man sagen, dass die Eltern jetzt vermutlich auf (freiwillige) Unterstützung angewiesen sind. Andererseits sind aber die Pflichtunterstützungen schon sehr hoch und von langer Dauer.
Deshalb läuft es natürlich darauf hinaus, dass man (bei entsprechend zerrütteten Verhältnissen) möglichst nur das Pflichtmäßige zahlen sollte.
Allerdings würde es mich wundern, wenn bei finanzieller Leistungsunfähigkeit der jungen Eltern nicht doch noch ein Rückgriff auf dich möglich ist. Denn dies wäre eine echte Systemlücke.
Einerseits könnte man sagen, dass die Eltern jetzt vermutlich auf (freiwillige) Unterstützung angewiesen sind. Andererseits sind aber die Pflichtunterstützungen schon sehr hoch und von langer Dauer.
Deshalb läuft es natürlich darauf hinaus, dass man (bei entsprechend zerrütteten Verhältnissen) möglichst nur das Pflichtmäßige zahlen sollte.
Allerdings würde es mich wundern, wenn bei finanzieller Leistungsunfähigkeit der jungen Eltern nicht doch noch ein Rückgriff auf dich möglich ist. Denn dies wäre eine echte Systemlücke.