15-05-2012, 15:43
(15-05-2012, 12:58)Onkel schrieb: Und welchen Titel muss ich mir zurückholen?
Den orig. den ich damals Unterschrieben habe? oder den Titel den damals das gericht als Abänderungs-Beschluss mir zugeschickt hat?
Viel wichtiger als der Titel ist es einen Vollstreckungsverzicht zu bekommen!
Selbst wenn du den Originaltitel in Händen hälst, könnte immer noch mit einer Zweitschrift gepfändet wrden.
Also Einkommensauskunft und einen Vollstreckungsverzicht aus dem Titel fordern.
Sollte keine Reaktion erfolgen musst du (bzw. dein Anwalt) eine Stufenklage einreichen. Gleichzeitig den Unterhaltsbetrag bei Gericht hinterlegen. Dann bist du auch sicher vor einer Pfändung.