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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#3
Hallo Beppo,

um Himmels Willen! Das entspricht so ziemlich den Beschreibungen, die ich über die JC in den ReNo Foren finde. Das stehen die Bedürftigen bei der Rechtspflege der Vollstreckungsgerichte Schlange, um ihre Stütze vom Gerichtsvollzieher abholen zu lassen. Das sie dir das Geld auch noch wegnehmen, statt oben drauf zu legen, ist ja wirklich nicht zu fassen.

Mit Lärm schlagen handelst du dir höchstens Hausverbot ein und kannst dann noch allenfalls lärmende Postkarten mit Musikchips verschicken.

Diese ganzen Auskunftsaufforderungen zum prozessualen Vorgehen in der Unterhaltssache sind m. E. planloses Vorgehen und Zeitverschwendungstaktik und haben mit deinem Rechtsanspruch auf Sozialleistungen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Maßgeblich sind hier die gültigen Titel und nicht, wie sie einmal in der Zukunft sein könnten.
Mit der Abänderungsklage hast du schon alles getan, um deine Bedürftigkeit abzuwenden. Btw., wurde VKH bewilligt?
Dein Problem darf hier höchstens sein, den Nachweis zu erbringen, das die Dauer des Verfahrens außerhalb deiner Einflußmöglichkeiten liegt, in Bezug auf deine Mitwirkungspflicht, deine Bedürftigkeit zu senken.

Es gibt zwar eine Arbeitsanweisung der ARGE, das der Bezieher von Leistungen aufgefordert werden soll, den Titel zu ändern, aber das BSG hat hier genau das Gegenteil entschieden (Siehe Pkt. 4):

B 4 AS 78/10 R

Was wollte ich eigentlich sagen?

Bitte werde umgehend bei einem einen kundigen Fachanwalt für Sozialrecht vorstellig. Den Antrag für Beratungshilfe drückt er dir wahrscheinlich als 1. in die Hand. Der sollte aber nicht unbedingt in Köln sitzen, wenn er nach HH zur Verhandlung kommen müsste. Die Reisekostenregelung ist da ziemlich sparsam.

Gegen diese Behörde kann m. E. man nur ohne Rechtsbeistand antreten, wenn man völlig masochistisch veranlagt ist.
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von Sixteen Tons - 15-05-2012, 23:53

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