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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#5
Moin.
Ich danke euch für eure Hilfe.

Hier ein Antwortentwurf:

Sehr geehrte Frau H.-S..

Ihrer Bitte um eine Stellungnahme meiner Rechtsanwältin werde ich nicht entsprechen.
Sie entbehrt jeder Rechtsgrundlage und trägt nichts zur Klärung der Sachlage bei.
Ich betrachte sie daher als schikanös und nur dem Zweck dienlich, das Verfahren weiter zu verzögern.
Meine Rechtsanwältin ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.
Wenn sie dennoch auf einer Stellungnahme bestehen sollten, bitte ich Sie um eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme.

Zu Ihren Fragen:
1.: Diese Frage habe ich ihnen bereits beantwortet. Für meine 3 jüngsten Kinder liegt ihnen ein Unterhaltstitel vom OLG-Hamburg vom 5.5.2010 über einen Zahlbetrag 454,-€ für K., 454,-€ für A. und 371,-€ für N. vor.
Dieser Titel ist nach wie vor gültig, da das Familiengericht auch nach 1,5 Jahren noch nicht über meine Änderungsklage vom 30.9.2010 entschieden hat.
Lediglich die Vollstreckung wurde vorläufig auf den gesetzlichen Mindestunterhalt von je 334,- für K. und A. und 331,- für N. ausgesetzt bzw. begrenzt.

2. Mit Abänderungsantrag vom 30.9.2010 wurde die Senkung des Unterhalts und zum 1.11.2011 die Abänderung auf 0,- beantragt.
Mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid gilt dabei nicht etwa erst ab dem 1.5.2012 sondern ab dem 1.2.2012 da ich seit diesem Zeitpunkt einen 400,- Job habe und 240,- € Unterhalt bezahle. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass sie diesen Fehler nun wahrgenommen und korrigiert haben!

3. Richtig.

4. Die Frage, wann die Richterin, Frau Dr. B. am Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Az. xxxx, bereit ist, eine Entscheidung zu treffen, kann sie ihnen wohl nur selbst beantworten. Das kann weder meine Anwältin noch ich, da die Richterin auch auf entsprechende Anfragen nicht antwortet. Sollten sie von dieser eine Auskunft erhalten, bitte ich Sie, diese an mich weiter zu leiten, da sie mich genauso interessiert, wie die Frage, wann ich mit Ihrer Entscheidung rechnen kann.

5. Wie ich Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt habe, zahle ich seit dem 1.2.2012 jeden Monat 240,- € aus meinem 400,-€ Minijob.
Die Zahlung ist bereits durch Überweisungsbelege und Quittung ausreichend belegt.
Eine Mitwirkung der Mutter meiner Kinder ist weder vorgeschrieben noch von mir durchsetzbar.

Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sie aber auch selbst wissen sollten, sind nach dem Wortlaut des Gesetzes ( §11 SGB II Abs.7) titulierte Unterhaltszahlungen vom Einkommen vorab abzuziehen. Dies wurde auch vom Bundessozialgericht im Urteil B4 AS 78/10 bestätigt.
Auch aus diesem geht hervor, dass bestehende Unterhaltstitel in jedem Falle anzuerkennen sind.
Mit ihrer Weigerung die von mir geleisteten Unterhaltszahlungen anzuerkennen verstoßen Sie direkt und vorsätzlich gegen das Gesetz und bringen meine Kinder und mich in eine akute Notlage.
Ihre Weigerung, geltendes Recht zu beachten, zeigt mir, dass sie entweder unwillig oder ungeeignet sind, diesen Fall korrekt zu bearbeiten.
Ich bitte Sie daher, meine angehängte Dienstaufsichtsbeschwerde an ihre vorgesetzte Dienststelle weiter zu reichen und diesen Fall nun an einen kompetenten und fachkundigen Kollegen zu übergeben.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.


Ich hoffe, es ist deutlich genug. Smile
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 16-05-2012, 07:45

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