16-05-2012, 09:16
Sorry Beppo,
hatte ich vergessen:
Aus der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit
Punkt 6.7:
"Bis zur Wirksamkeit des geänderten Titels sind Unterhaltszahlungen vom Einkommen abzusetzen."
Das JC handelt hier also nachweislich gegen ihre eigenen Richtlinien, unabhängig davon, ob eine Aufforderung zur Abänderung des Titels durch das Jobcenter gem. dem BSG Urteil überhaupt zulässig ist.
hatte ich vergessen:
Aus der Anweisung der Bundesagentur für Arbeit
Punkt 6.7:
"Bis zur Wirksamkeit des geänderten Titels sind Unterhaltszahlungen vom Einkommen abzusetzen."
Das JC handelt hier also nachweislich gegen ihre eigenen Richtlinien, unabhängig davon, ob eine Aufforderung zur Abänderung des Titels durch das Jobcenter gem. dem BSG Urteil überhaupt zulässig ist.