16-05-2012, 10:33
(16-05-2012, 10:13)Sixteen Tons schrieb: Müsste man nicht eigentlich bei Kenntnis solcher Sachverhalte den Verdacht einer Straftat haben?
Im Familienrecht sollte man generell zuerst einmal einen Generalverdacht aussprechen und von Straftaten ausgehen. Genau wie in anderen Gebieten (SGB - Bedarfsgemeinschaft) unterliegen Richter, Anwälte, JAs, Gutachter der Beweislastumkehr, d.h. sie müssen beweisen, dass sie nicht schuldig sind.
Ich für meinen Teil mache es wo ich kann (mit meinen bescheidenden Mitteln). In meiner Stammkneipe haben Richter, FamAnwälte, JA Mitarbeiter und Co per se Hausverbot. Sobald ich davon Wind bekomme, dass sich da ein Täter unter die Reihen der ehrlichen Bürger gemischt hat, wird die Person rausgeschmissen PUNKT!
Dieses Pack hat mir persönlich gegenüber die Bringschuld zu beweisen dass sie keine Täter sind.
Die Freundin meines Kumpels (Inhaber Stammkneipe) steht gerade vor ihren letzten Prüfungen zur Anwaltsgehilfin. Sie macht die Ausbildung zu Ende und sucht jetzt schon nach anderen Aufgabengebieten fern der Anwaltstäter. Sie schämt sich mittlerweile für ihre ursprüngliche Berufswahl.
JJC