16-05-2012, 21:29
Nun ist der Widerspruchsbescheid bezüglich Umgangskosten vom JC eingetroffen.
Zur Einleitung einer 8 Seiten starken Begründung entschuldigt man sich für die lange Bearbeitungsdauer (8 Monate). Immerhin.
Im Wesentlichen ist man fast allen meinen vorgetragenen Punkten
gefolgt. Man ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat auch für meine eigene Person Bedarf festgestellt. Die der Begründung ist wirklich sehr ausführlich und umfangreich und tangiert eine Menge Lebenslagen, die auch für andere Väter in dieser Situation interessant sein könnte. Einschließlich des Luxusproblems eines Dienstwagens und das Thema Unterhaltsabänderungsklage.
Sollte jemand Interesse an dem Schriftsatz haben, dann digitalisiere ich das Ganze in anonymer Form und leite es gern weiter.
Man hat mir sogar in Aussicht gestellt, das ich ob meiner großen Kinderschar ein weiteres Zimmer beantragen darf (10-15 qm). Für nur ein Kind wäre das nicht drin gewesen.
Hinsichtlich meines Antrages, die Umgangskosten anhand einer Bedarfsprognose vorschüssig zu zahlen, hat man allerdings abschlägig entschieden.
Erstattet werden nur tatsächlich angefallene Kosten, bzw. Umgangstage.
Weiteren Einspruch vor einem Sozialgericht hinsichtlich der Leistungshöhe halte ich nicht für sinnvoll, weil dann ggf. die KM ins Spiel kommt und das wäre ein unberechenbarer Sprengsatz in der Angelegenheit.
Die Kosten im Widerspruchsverfahren bekomme ich auf Antrag zu 80% erstattet.
Abschließend bleibt noch die Problematik, ob ich den ganzen oder einen Teilbetrag an meinen Treuhänder der Privatinsolvenz davon abführen muß.
Schlimmstenfalls wäre es dann nur ein durchlaufender Posten.
Zur Einleitung einer 8 Seiten starken Begründung entschuldigt man sich für die lange Bearbeitungsdauer (8 Monate). Immerhin.
Im Wesentlichen ist man fast allen meinen vorgetragenen Punkten
gefolgt. Man ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat auch für meine eigene Person Bedarf festgestellt. Die der Begründung ist wirklich sehr ausführlich und umfangreich und tangiert eine Menge Lebenslagen, die auch für andere Väter in dieser Situation interessant sein könnte. Einschließlich des Luxusproblems eines Dienstwagens und das Thema Unterhaltsabänderungsklage.
Sollte jemand Interesse an dem Schriftsatz haben, dann digitalisiere ich das Ganze in anonymer Form und leite es gern weiter.
Man hat mir sogar in Aussicht gestellt, das ich ob meiner großen Kinderschar ein weiteres Zimmer beantragen darf (10-15 qm). Für nur ein Kind wäre das nicht drin gewesen.
Hinsichtlich meines Antrages, die Umgangskosten anhand einer Bedarfsprognose vorschüssig zu zahlen, hat man allerdings abschlägig entschieden.
Erstattet werden nur tatsächlich angefallene Kosten, bzw. Umgangstage.
Weiteren Einspruch vor einem Sozialgericht hinsichtlich der Leistungshöhe halte ich nicht für sinnvoll, weil dann ggf. die KM ins Spiel kommt und das wäre ein unberechenbarer Sprengsatz in der Angelegenheit.
Die Kosten im Widerspruchsverfahren bekomme ich auf Antrag zu 80% erstattet.
Abschließend bleibt noch die Problematik, ob ich den ganzen oder einen Teilbetrag an meinen Treuhänder der Privatinsolvenz davon abführen muß.
Schlimmstenfalls wäre es dann nur ein durchlaufender Posten.