16-05-2012, 22:00
Hi Jessy,
ja, die Erstattung der Umgangskosten ist explizit das Geld der Kinder.
Ich bin lediglich "Verwalter" dieses Geldes. Das wird im §38 Abs.2 SGB II ganz eindeutig beschrieben, das diese Zuschüsse den Kindern zuzuordnen sind.
Juristisch hat das Umgangsrecht sogar Verfassungsrang. Aber wir lesen hier ja auch tagtäglich, wie das mit Füssen getreten wird.
Es kann natürlich sein, das ich zusammen mit meinem Erwerbseinkommen plus Sozialleistungen die Marke des Pfändungsfreibetrages übersteige.
Davon muß ich wohl den pfändbaren Teil abführen. Schon irrsinnig das alles, dann werden ggf. sogar meine Schulden sozialisiert und es müssen nicht allein die Anleger meiner Gläubiger Anteilsverluste hinnehmen.
ja, die Erstattung der Umgangskosten ist explizit das Geld der Kinder.
Ich bin lediglich "Verwalter" dieses Geldes. Das wird im §38 Abs.2 SGB II ganz eindeutig beschrieben, das diese Zuschüsse den Kindern zuzuordnen sind.
Juristisch hat das Umgangsrecht sogar Verfassungsrang. Aber wir lesen hier ja auch tagtäglich, wie das mit Füssen getreten wird.
Es kann natürlich sein, das ich zusammen mit meinem Erwerbseinkommen plus Sozialleistungen die Marke des Pfändungsfreibetrages übersteige.
Davon muß ich wohl den pfändbaren Teil abführen. Schon irrsinnig das alles, dann werden ggf. sogar meine Schulden sozialisiert und es müssen nicht allein die Anleger meiner Gläubiger Anteilsverluste hinnehmen.