17-05-2012, 23:26
(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Liebes Sockenmonster,Warum ich für den KV nichts zahlen muss, weiß ich nicht. Vor Gericht wurde nur der Unterhalt für die Kinder ausgerechnet und als fiktives Gehalt festgesetzt (damals war ich noch krank).
am besten, Du fasst mal Deine konkreten Probleme zusammen, da kommt jetzt ziemlich viel zusammen.
Sexueller Missbrauch Deines Sohnes (durch wen?), "Familienheim"-teilzwangsversteigern, Instrumentalisierung der Kinder durch den KV, fuer den Du gottseidank nichts bezahlen musst (weshalb eigentlich nicht? eigentlich muesste er doch aufgrund des Alters und der Vielzahl der Kinder BU/nachehelichen Unterhalt bekommen).
Mein Ex hat mich dann angezeigt und ich wurde auf 2 Jahre Bewährung verurteilt mit mindestens 200 Euro (ist ja wenig zum Glück) Unterhaltszahlung.
Der sexuelle Missbrauch fand durch einen damals gemeinsamen "Freund" statt. Als ich ausgezogen bin, haben mein Ex und ich uns "geeinigt" dass die Kinder erstmal bei ihm bleiben, damit ich weiter arbeiten gehen kann um die Versorgung zu gewährleisten. Da mein Ex mit Haushalt und Organisation nicht viel am Hut hatte, half ihm der "Freund". Mein Ex muss dann irgendwann herausgefunden haben, dass der "Freund" pädophil ist, was ihn jedoch nicht davon abschreckte den gemeinsamen Sohn dort alleine übernachten zu lassen. (Das habe ich alles hinterher herausgefunden). Auf alle Fälle habe ich, als ich das rausgefunden habe, das alleinige Sorgerecht beantragt. Mein Ex hat am gleichen Tag, nachdem ich davon erfahren habe, mir die Kinder vorenthalten und nicht mehr zu mir gelassen. Das Telefon gesperrt usw.
Das alleinige Sorgerecht bekam ich nicht. Ich war fassungslos. Zumal mein Ex mit einem weiteren Pädophilen befreundet ist. Das Gericht interessierte das nicht....alles durchgemacht...psychologisches Gutachten....usw. ich bekam nicht recht. Ich dachte, nur das zählt, WER KANN ZAHLEN?
Nun gut, mein aktuelles Thema ist diese Teilzwangsversteigerung des gemeinsamen Hauses. Da ich bis zum heutigen Tag meine persönlichen und beruflichen Sachen noch nicht bekommen habe (nur meine Bücher hat mein Ex mir rausgegeben) möchte ich diesmal keinen Fehler machen. Eben gut darauf vorbereitet sein. Ein großer "Fehler" ist auch dass ich nicht gerissen genug bin, zu naiv einfach, eher das "Helferprogramm" eben.
Ein weiteres aktuelles Thema ist das, dass mein Ex mich beim Finanzamt der Steuerhinterziehung bezichtet. 2009 ist noch Zusammenveranlagung und da hat er nicht unterschrieben, sondern mit einer befreundeten Steuerberaterin mich eben der Steuerhinterziehhung bezichtet. Jetzt heißt es für mich alles nochmal durchrechnen und hoffen, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Leider hatte ich kein Geld für einen Steuerberater...Jetzt meine Frage, wenn ich keinen Fehler gemacht habe, was könnt ihr mir empfehlen zu tun. Anzeige?
(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Zum Thema Ausland: Als Krankenschwester bietet sich die Schweiz an, da kannst Du viel besser verdienen, allerdings ist die meines Wissens jedoch nicht pfaendungssicher. Ich nehme an, dass Du Kontakt zu den Kindern behalten moechtest, also sollte die Schweiz nicht zu weit weg sein..Ich habe nichts zu pfänden, weil mein Ex ja noch die meisten Sachen hat. Das einzigste wäre Geld, Gehalt, das dann zu pfänden wäre.
Auf alle Fälle möchte ich Kontakt zu meinen Kindern halten. Wobei ich in jüngster Zeit immer mehr darüber nachdenke, doch ins Ausland zu gehen. Denn wie sieht es denn aus, entweder muss ich weiter arbeiten bis zum abwinken oder eben ins Ausland gehen. Momentan belaufen sich die Unterhaltsschulden auf 20.000€. Da werde ich auf die Dauer auch nicht auf einen grünen Zweig in D kommen. Die Kinder haben wohl auch nichts davon...
(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Du musst uns schon ein bisschen mehr konkret geben, damit wir unseren Input geben koennen.Das war jetzt sehr grob zusammengefasst, aber ihr kennt das sicherlich. Es sind die Momente im Leben, wo so viel passiert ist, dass man denkt man könnte zehn Leben erzählen.
Viele Grüße
Sockenmonster