18-05-2012, 10:51
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Wie leicht verlogene Staatsanwälte und Richter betrügerische Verurteilungen mit §170 StGB durchziehen, kennen wir ja. Freilich sind die fast nie haltbar, wenn der Pflichtige sich wehrt, aber das muss er erst mal wissen und lernen. In dem Zusammenhang wäre die (natürlich anonymisierte) Urteilsbegründung interessant.Die Urteilsbegründung werde ich raussuchen und hier posten, wenn die Dich interessiert...
da ich heute meine Kinder abhole, wirds Montag werden...
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Hat denn ein Missbrauch belegbar stattgefunden oder gab es nur Vermutungen?Ich habe den Typ angezeigt. Der Mißbrauch wurde von ihm zugegeben. Und jetzt halt dich fest: Obwohl der Typ schon mehrfach sex. Mißbrauch (2003 an 5 Kindern!) vollzogen hat, kam er nicht in den Knast!
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Von was lebt dein Ex momentan? Ehegattenunterhalt gibts ja keinen.Von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse.
Viele Grüße
Sockenmonster