18-05-2012, 13:21
(18-05-2012, 10:51)Sockenmonster schrieb: Die Urteilsbegründung werde ich raussuchen und hier posten, wenn die Dich interessiert...
Ja, die wäre interessant. Ändere alle darin genannten Namen und Lebensdaten.
(18-05-2012, 10:51)Sockenmonster schrieb: Ich habe den Typ angezeigt. Der Mißbrauch wurde von ihm zugegeben. Und jetzt halt dich fest: Obwohl der Typ schon mehrfach sex. Mißbrauch (2003 an 5 Kindern!) vollzogen hat, kam er nicht in den Knast!
Aber zur Verhandlung kam es und zu gerichtlichen Auflagen an ihn? Der Antrag aufs alleinige Sorgerecht war da natürlich ein schlechter Rat. Der andere Elternteil braucht bloss zu sagen, dass er keinen Kontakt mehr zum Täter zulässt. Kindeswohl und Erziehungsfähigkeit bleiben unberührt. Da müsste schon nachweisbar sein, dass der Elternteil den Kontakt wieder besseren Wissens gesucht hat und beibehalten will. Was natürlich jeder, der bei Verstand ist energisch verneinen wird.
Das ganze Thema ist dichter Nebel, es gibt da von Fall zu Fall Überreaktionen genauso wie sträfliche Nichtreaktionen. Hauptsächlich verantwortlich dafür ist der Wirbelsturm an Falschbeschuldigungen, der Missbrauch mit dem Missbrauch.
(18-05-2012, 09:53)p schrieb: Von der Arge und Unterhaltsvorschusskasse.
Also nur ARGE, weil Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss ohnehin der Bedarfsgemeinschaft zufliessen. Da kommt er bei vier Kinder natürlich auf eine komfortable Summe.