19-05-2012, 16:01
(19-05-2012, 15:54)Bücker der Nation schrieb: Meine Intention ist es herauszufinden, ob es beim Todesfall in der engeren Familie eine "Regelung" gibt.
Du wirst nicht verhaftet. In wenigen Fällen fragt der BGS nach einer zustellfähigen Anschrift, falls ein Eintrag oder Strafbefehle vorliegt. Für Todesfälle gibt es keine besonderes günstigen Regelungen.
Mit Verlaub: Wohin gehst Du? Bei solchen Fragen fällt es mir schwer zu glauben, dass Dein Biss und Gewissen ausreichend sind, so einen Schritt zu wagen.