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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#15
@ Gleichgesinnter :

Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung. Mir ist bewußt, dass bestimmte Archefragen immer wieder auftauchen und irgenwann nerven.

Mir geht es allerdings nicht um das alte Märchen, man werde per internationalem Haftbefehl gesucht und sofort eingelocht, sondern um diesen speziellen Fall (Todesfall).

Da Mama Staat ja gerne die vollgetuschte Kralle aufhält, wenn es was zu holen gibt, hätte es ja sein können, dass ein entsprechender Passus existiert.

Die Schwierigkeiten, die ein Erbe mit sich bringt, wurden schon recht ausführlich in diesem Thread Erbe und Unterhaltsschulden besprochen.

Hat jemand vielleicht neue Erkenntnisse hierzu ?

Ich habe mich dafür entschieden meinen Erbteil an meine Geschwister abzutreten. Das ist natürlich keine Universallösung ; in meiner Situation scheint es passend.

Grüße

Der Bücker
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Bücker der Nation - 19-05-2012, 19:13

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