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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#18
(19-05-2012, 19:13)Bücker der Nation schrieb: Hat jemand vielleicht neue Erkenntnisse hierzu ?

Ich habe mich dafür entschieden meinen Erbteil an meine Geschwister abzutreten. Das ist natürlich keine Universallösung ; in meiner Situation scheint es passend.

Ich habe dieses Jahr mit meinen Eltern beim Notar einen vollständigen Erbverzichtsvertrag geschlossen, der im zentralen Testamentsregister verzeichnet ist. Damit bin ich mitsamt meiner Nachkommen vom Erbe definitiv ausgeschlossen, juristisch 100% wasserdicht und nicht anfechtbar.

Meine Eltern könnten mich zwar nach wie vor im Testament als Erben einsetzen, aber weder ich, noch meine Kinder (wenn ich vor meinen Eltern sterbe) können einen Pflichterbteil vom Erbe meiner Eltern beanspruchen. So kann mich auch niemand zwingen, meinen Pflichterbteil einzufordern z.B. zur Begleichung von Unterhaltsschulden.

Eine Abtretung künftiger Erbansprüche ist nach Aussage meines Notars angreifbar.
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Nathan - 19-05-2012, 19:37

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