19-05-2012, 21:51
(19-05-2012, 21:20)gleichgesinnter schrieb: Was hat es damit auf sich?
Ich bin kein Jurist, aber ich habe es so verstanden, dass eine Abtretung eine einseitige Erklärung ist und der Abtretende nach wie vor rechtlicher Erbe bleibt, nur das Erbgut ohne Umwege direkt an denjenigen fliessen soll, an den das Erbe abgetreten wurde. In diese Abtretung können jedoch Gläubiger des Erben reingrätschen.
Ein Erbverzicht hingegen ist ein Vertrag zwischen Erblasser und Erben, nach dessen Beurkundung ein Erbe kein Erbe mehr ist.