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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#26
(20-05-2012, 13:52)MLCer schrieb:
(20-05-2012, 11:10)Camper1955 schrieb: ... Ich sehe es nur als falsch an, ins Ausland abhauen zu wollen, weil man keinen Unterhalt bezahlen will...
Aber es soll auch hochqualifizierte Mitte-40er Trennungsväter geben, die durch paar Jahre als Harzer in DE ihre qualifikation komplett verlieren, nicht mehr vermittelbar sind und den Rest des Lebens von aktuell 364,- netto leben dürfen. Bei denen greift eh der 170er, weil sie ja nicht so alt und doch qualifiziert sind.
Ich weiß nicht, ob dieser Weg ausnahmslos für alle so erstrebenswert ist Confused

Ich bin ein gering qualifizierter Mitte-50er. Und habe als gering qualifizierter Mitte-50er noch jede Menge vor.

Mein derzeit verfügbares Einkommen liegt weit unter dem Hartz - 4 Regelsatz, da ich ja in einer BG wohne.

Ich wurde als Schwerbehinderter mit einem Einkommen, dass im Durchschnitt nicht einmal an den Regelsatz ran kommt, verurteilt wegen dem 170er. Zwar nicht rechtskräftig und dazu wird es auch nie kommen, aber ich möchte auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts noch was erreichen, soweit mir das als Gering-Qualifizierter mit Weiterbildung möglich ist. Genau dafür kämpfe ich.

Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 20-05-2012, 14:05

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