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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#31
@Leutnant Dino

Du bist genauso wie ich in die falsche Zeit hinein geboren.

Heutzutage hätte es ein Unterhaltspflichtiger wesentlich leichter, seinen Kindern ein guter Vater zu sein.

Bei 2 Kindern hätte Dir zumindest eine Wohnung mit 80 qm zugestanden, sofern Du den Umgang entsprechend wahr nimmst, weil Du dann eben auf das Sozialrecht zurück greifen hättest können.

Jeder von uns wählt nun seinen Weg, begangenes Unrecht zu beseitigen.

Ich verstehe aber Bücker nicht, und das ist ja der TS. Dass er mehr oder weniger an Abflug denkt, bevor er überhaupt ein Einkommen erwirtschaftet, dass ihn unterhaltspflichtig machen könnte.

Wenn er in D ein Einkommen von - sagen wir mal - 6.000 € brutto im Monat erwirtschaftet, dann dürfte sich das Kind doch nicht so sehr auf seine Unterhaltsverpflichtung auswirken, dass er alles aufgeben muss, was er jetzt bereits an Lebensstandard hat.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 20-05-2012, 19:20

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