21-05-2012, 09:21
(20-05-2012, 23:26)beppo schrieb: Ich habe für diese Rechenweise zwar Verständnis, habe aber gehört, dass sie falsch ist.
Kann mir dazu jemand genaueres sagen?
Das rechnet dir sogar die staatliche EDV aus:
Freibetragsrechner
Darin werden in dem Formular eingetragene Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wenn bei dir Brutto = Netto ist, wären es demnach 160 Euro, die anrechnungsfrei sind.