21-05-2012, 09:24
Aha! Du bist also auf den Strafbefehl reingefallen und hast es dem Richter extrem einfach gemacht. Das war schlecht, ganz schlecht - diese Strafbefehle zur Unterhaltspflichtverletzung sind ein "man probierts halt mal" - Trick unserer Staatsanaltschaften. Das ist vergleichbar mit der Mafia, die in einen Laden reinmarschiert, alles auf den Boden knallt und dann bringt: "Sie wollen doch nicht, dass ihnen noch was schlimmeres zustösst? Dann zahlen sie mal besser unsere Versicherung!"
Und ich möchte wetten, du hast vorher dazu deine Anwältin befragt und die hat dir dazu geraten. Die, die dich schon beim Sorgerecht falsch beraten hat.
Die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach §170 StGB sind vielfältig und hoch, sieh es dir mal in der faq an. Schon bei kleinen Zweifeln sollte man Strafbefehlen widersprechen - komplett.
Und ich möchte wetten, du hast vorher dazu deine Anwältin befragt und die hat dir dazu geraten. Die, die dich schon beim Sorgerecht falsch beraten hat.
Die Voraussetzungen für eine Verurteilung nach §170 StGB sind vielfältig und hoch, sieh es dir mal in der faq an. Schon bei kleinen Zweifeln sollte man Strafbefehlen widersprechen - komplett.