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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#38
@Camper,

Du verfällst auch in die "was mir zusteht"-Schablone.

Wieviel mir zum "Verprassen" bleibt, geht niemanden was an, da ich das Geld ganz alleine verdienen muss. Wenn man der deinigen Denkschablone verfällt, dann wäre da von meinem Einkommen ja noch "Luft" für weitere Bedürftige.......je fleissiger ich bin und je mehr ich verdiene, desto mehr Bedürftige kann ich unterhalten?

Das Problem des deutschen Unterhaltsrechts ist doch, dass eine Frau, die ein einziges Mal im Leben einen gefunden hat der sie heiratet, nie wieder gezwungen wird auf eigenen Füssen zu stehen - so wie man ihren Mann zwingt bis hin zum Einsatz des § 170 StGB.

Meine Exe hat mehr als die Hälfte der Ehedauer selbst gearbeitet - nützt mir aber nichts.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Austriake - 21-05-2012, 11:49

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