21-05-2012, 15:34
Moin,
Gratulation erst einmal zu Deinem Mut und der Konsequenz, endlich juristische Schritte einzuleiten.
Unwillig/fähig zur Selbstreflektion - Schuld ist immer der, der "Unruhe" in die Allmachtsphantasien der KM bringt.
Jetzt wo Du endlich Nägel mit Köpfen machen willst, bekommt die liebe Ex Angst, dass ihre Allmacht durchbrochen werden könnte.
Das nur sie allein die Verantwortung an einer Befragung trägt, kommt ihr gar nicht in den Sinn.
Ich habe immer (sogar erfolgreich) ein solches zu vermeiden versucht, da ich die Chancen auf einen kompetenten und unabhängigen Gutachter als nicht besonders hoch einordne. Außerdem sehe ich nicht ein, für ein evtl. haarstäubendes Gutachten auch noch Geld bezahlen zu müssen.
(Ging einem Bekannten so.
- Der Gutachter hatte tatsächlich eine Formel für max. Urlaubstage "internationaler Standard" erfunden: Alter beider Kinder addieren und durch zwei teilen = 4 Tage
)
Darüber hinaus sehe ich keinen Grund, die Helfermafia zu unterstützen, denn was hat bitteschön ein Gutachter in einem ganz banalem Umgangsverfahren zu suchen ?
Wenigstens über den (sogenannten) Standardumgang Fr-Mo 14-tägig plus 1 Tag in der Zwischenwoche zuzügl. hälftige Feiertage und Ferien bedarf es keines Sachverständigen.
Verweis auf § 1684 BGB plus Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 89 FamFG und fertig ist die Laube.
PS
Ganz sachlich auf z.B. den hier verlinkten ZEIT-Artikel verweisen, der das Märchen der schlimmen traumatischen Richterbefragung ganz nüchtern und vor allem wissenschaftlich widerlegt.
Gratulation erst einmal zu Deinem Mut und der Konsequenz, endlich juristische Schritte einzuleiten.
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: prompt kam die Exenreaktion .... " das könne mit meiner vielzitierten Liebe zu meiner Tochter ja nicht weit her sein, wenn ich das Kind einer richterlichen Befragung oder auch einem Gutachter aussetzen würde ".Immer die selben Phrasen ...
Unwillig/fähig zur Selbstreflektion - Schuld ist immer der, der "Unruhe" in die Allmachtsphantasien der KM bringt.
Jetzt wo Du endlich Nägel mit Köpfen machen willst, bekommt die liebe Ex Angst, dass ihre Allmacht durchbrochen werden könnte.
Das nur sie allein die Verantwortung an einer Befragung trägt, kommt ihr gar nicht in den Sinn.
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Anwalt hat dem Gericht jetzt meine Entscheidung mitgeteilt und als strategisches Mittel psychologisches Gutachten beantragt .....Die leidige Frage eines Gutachtens ...
kann man mit Begründung des Kindeswohls immer noch zurückziehen ...
Ich habe immer (sogar erfolgreich) ein solches zu vermeiden versucht, da ich die Chancen auf einen kompetenten und unabhängigen Gutachter als nicht besonders hoch einordne. Außerdem sehe ich nicht ein, für ein evtl. haarstäubendes Gutachten auch noch Geld bezahlen zu müssen.
(Ging einem Bekannten so.
- Der Gutachter hatte tatsächlich eine Formel für max. Urlaubstage "internationaler Standard" erfunden: Alter beider Kinder addieren und durch zwei teilen = 4 Tage
![Huh Huh](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/huh.gif)
Darüber hinaus sehe ich keinen Grund, die Helfermafia zu unterstützen, denn was hat bitteschön ein Gutachter in einem ganz banalem Umgangsverfahren zu suchen ?
Wenigstens über den (sogenannten) Standardumgang Fr-Mo 14-tägig plus 1 Tag in der Zwischenwoche zuzügl. hälftige Feiertage und Ferien bedarf es keines Sachverständigen.
Verweis auf § 1684 BGB plus Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 89 FamFG und fertig ist die Laube.
PS
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Hab mich dann zusammengerissen und Exe freundlich , aber bestimmt erklärt, dass ich mich von ihr und ihrer Anwältin nicht weiter verar ....Viel zu emotional.
lassen
Ganz sachlich auf z.B. den hier verlinkten ZEIT-Artikel verweisen, der das Märchen der schlimmen traumatischen Richterbefragung ganz nüchtern und vor allem wissenschaftlich widerlegt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel