21-05-2012, 16:20
(21-05-2012, 15:50)Camper1955 schrieb:Zitat:='Leutnant Dino' pid='78530' dateline='1337596193'
Genau. Leider hat das Unterhaltssystem in Deutschland einen schweren Haken. Sind Unterhaltsschulden aufgelaufen, dann greift das negative Leistungsprinzip: mehr Einkommen, aber das gleiche verfügbare Einkommen.
Das stimmt nicht mehr ganz so. die meisten Jugendämter titulieren nach Leistungsfähigkeit, nicht nach dem Mindestbedarf.
Fiktive Leistungsfähigkeit anzunehmen, trauen sich noch die wenigsten.
Auch die Gerichte kehren immer mehr zum tatsächlichen bereingiten Netto zurück. Jene Urteile die auf fiktives Einkommen basieren, gibt es noch ganz selten.
Und wie schon gesagt, in so einem Fall zahlt man heutzutage die Titel, geht dann zum Jobcenter und lässt ausrechnen, ob man dadurch nicht unter das Existenzminimum rutscht.
Wenn, übernimmt das Jobcenter die Kosten.
@Austriake
Nicht in die "was steht mir zu-Schablone", ich vergleich einfach. Wie war das während der Ehe? Da waren die Ausgaben bei diesem Einkommen für den ehemals heissgeliebten Mausespatz und das Kind doch wesentlich höher, sofern der heissgeliebte Mausespatz kein eigenes Einkommen hatte.
Wenn mir also nun 2.300 € für mich alleine zum "verprassen" habe, dann steige ich finanziell nach oben, nicht nach unten.
Ich muss dann bei der nächsten Partnerin nur aufpassen, dass mir mein Einkommen bleibt und sie selbst ihren Bedarf deckt. Da reicht dann schon ein Nettoeinkommen von 1200 €, dann ist das was der ehemals heissgeliebte Mausespatz kostet schon wieder ausgeglichen.
Camper
Na ja,
wenn man so rechnen will......
Man muss immer die positive Seite des Lebens sehen, woll?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1