23-05-2012, 17:43
@Leutnant Dino
Siehst Du, meiner hat a bisserl mehr nicht.
Zu den von Dir genannten nicht vorhandenen Extras verfügt mein Polo noch über keine Feinstaubplakette und kein Radio.
Hier der anonymisierte Originaltext meines Rechtsanwaltes.
Bis auf den Namen meines Rechtsanwaltes, das Aktenzeichen, die Anschrift des Gerichtes und den Ort der Begutachtung sind sämtliche Namen und Örtlichkeiten frei erfunden.
Anders gesagt. es gibt zwar ein München, meines Wissens aber kein 80000 München.
Zitatanfang
RECHTSANWALTSKANZLEI BECKER & PARTNER,
MARCUS BECKER
RECHTSANWALT
Sozialgericht Augsburg
Holbeinstr. 12
86150 Augsburg
ZU AKTENZEICHEN S 11 SB 555/11
In dem Rechtsstreit
Camper
gegen
Freistaat Bayern, vertr. d. d. ZBFS, Zentrale Bayreuth
liegt mir die gerichtliche Anordnung vom 15.05.2012 vor, wonach Herr Dr. Paul Sauer,
Institut für medizinische Begutachtung, Berg 35, 80000 München, zum hiesigen ärztlichen
Sachverständigen ernannt wurde.
Ich beantrage Kostenübernahme im Hinblick auf die Notwendigkeit des Klägers die Gutachtensstelle
in München mit einem Taxi bzw. mit einem Leihwagen anfahren zu müssen.
Die Beförderung mittels öffentlicher Verkehrsmittel ist aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich.
Der Kläger verfügt zwar über ein Kraftfahrzeug. Die Gutachtensstelle, 80000 München, liegt
aber im Innenstadtbereich, unweit des Marienplatzes und damit in der Umweltzone der Stadt München.
Das Kraftfahrzeug, über das der Kläger verfügt, ist für die „Einfahrt“ in die Umweltzone
nicht zugelassen.
Marcus Becker
Rechtsanwalt
Zitatende
Siehst Du, meiner hat a bisserl mehr nicht.
Zu den von Dir genannten nicht vorhandenen Extras verfügt mein Polo noch über keine Feinstaubplakette und kein Radio.
Hier der anonymisierte Originaltext meines Rechtsanwaltes.
Bis auf den Namen meines Rechtsanwaltes, das Aktenzeichen, die Anschrift des Gerichtes und den Ort der Begutachtung sind sämtliche Namen und Örtlichkeiten frei erfunden.
Anders gesagt. es gibt zwar ein München, meines Wissens aber kein 80000 München.
Zitatanfang
RECHTSANWALTSKANZLEI BECKER & PARTNER,
MARCUS BECKER
RECHTSANWALT
Sozialgericht Augsburg
Holbeinstr. 12
86150 Augsburg
ZU AKTENZEICHEN S 11 SB 555/11
In dem Rechtsstreit
Camper
gegen
Freistaat Bayern, vertr. d. d. ZBFS, Zentrale Bayreuth
liegt mir die gerichtliche Anordnung vom 15.05.2012 vor, wonach Herr Dr. Paul Sauer,
Institut für medizinische Begutachtung, Berg 35, 80000 München, zum hiesigen ärztlichen
Sachverständigen ernannt wurde.
Ich beantrage Kostenübernahme im Hinblick auf die Notwendigkeit des Klägers die Gutachtensstelle
in München mit einem Taxi bzw. mit einem Leihwagen anfahren zu müssen.
Die Beförderung mittels öffentlicher Verkehrsmittel ist aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich.
Der Kläger verfügt zwar über ein Kraftfahrzeug. Die Gutachtensstelle, 80000 München, liegt
aber im Innenstadtbereich, unweit des Marienplatzes und damit in der Umweltzone der Stadt München.
Das Kraftfahrzeug, über das der Kläger verfügt, ist für die „Einfahrt“ in die Umweltzone
nicht zugelassen.
Marcus Becker
Rechtsanwalt
Zitatende
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.