23-05-2012, 18:33
Hallo zusammen.
Meine Frage ist dahingehend zu wissen,
was bei der Formulierung der DT wirklich gemeint ist.
Die DT sieht vor, dass, wenn man 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist, also 2 Personen unterhaltsberechtigt mir gegenüber sind, dann ist die DT so einzuorden in die Gruppen, wie sie dort steht nach Nettolohn und Alter des Kindes.
Falls nur einer unterhaltsberechtigt ist, steigt man automatisch eine Stufe höher, falls es derer 3 sind, sinkt man eine Stufe...
Wer ist alles unterhaltsberechtigt ?
Wenn man für das Kind, was bei der Ex wohnt, Kindesunterhalt zahlt, die EX selber aber arbeitet und man ihr keinen Unterhalt zahlt, weil sie es nicht braucht, ist dann nur einer unterhaltsberechtigt oder 2 ?
Die KM ist ja auch berechtigt, braucht es aber nicht, da sie eigenes Geld verdient. Es bestünde auch bei ihr Unterhaltspflicht, wenn sie kein Geld verdienen würde...
Die Meinungen sind hier sehr verschieden, die einen meinen, so, wie es bei der DT steht, ist es wörtlich zu verstehen...was ist denn nun wörtlich?
Heiratet man und die Frau arbeitet auch, ist man derer auch unterhaltsverpflichtet, sie also unterhaltsberechtigt, braucht es aber noch nicht zu beantragen, weil sie eigenes Geld verdient.
Versteht ihr, worauf ich hinaus will ??
kann mich hier jemand aufklären, wie die Regelung, das Gesetz es wirklich vorsieht ??
Danke schon einmal im Voraus
lg
Hunter
Meine Frage ist dahingehend zu wissen,
was bei der Formulierung der DT wirklich gemeint ist.
Die DT sieht vor, dass, wenn man 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist, also 2 Personen unterhaltsberechtigt mir gegenüber sind, dann ist die DT so einzuorden in die Gruppen, wie sie dort steht nach Nettolohn und Alter des Kindes.
Falls nur einer unterhaltsberechtigt ist, steigt man automatisch eine Stufe höher, falls es derer 3 sind, sinkt man eine Stufe...
Wer ist alles unterhaltsberechtigt ?
Wenn man für das Kind, was bei der Ex wohnt, Kindesunterhalt zahlt, die EX selber aber arbeitet und man ihr keinen Unterhalt zahlt, weil sie es nicht braucht, ist dann nur einer unterhaltsberechtigt oder 2 ?
Die KM ist ja auch berechtigt, braucht es aber nicht, da sie eigenes Geld verdient. Es bestünde auch bei ihr Unterhaltspflicht, wenn sie kein Geld verdienen würde...
Die Meinungen sind hier sehr verschieden, die einen meinen, so, wie es bei der DT steht, ist es wörtlich zu verstehen...was ist denn nun wörtlich?
Heiratet man und die Frau arbeitet auch, ist man derer auch unterhaltsverpflichtet, sie also unterhaltsberechtigt, braucht es aber noch nicht zu beantragen, weil sie eigenes Geld verdient.
Versteht ihr, worauf ich hinaus will ??
kann mich hier jemand aufklären, wie die Regelung, das Gesetz es wirklich vorsieht ??
Danke schon einmal im Voraus
lg
Hunter