Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#53
Wie du dich fühlst interessiert die Staatsgewalt recht wenig. Es geht auch nicht um Straftäter oder nicht (was letztlich nur ein Strafrichter feststellen kann und auch nicht von der Gefühlslage des Fühlenden abhändig ist).

Die JVA kann im Prinzip recht schnell (aber recht selten) ganz nah sein.

z.B.
(22-05-2012, 13:10)Leutnant Dino schrieb: Formular nicht ausgefüllt und schon kommt die Drohung mit dem §170 STGB.
Nun ist hier nicht der §170 relevant, sondern das "nicht ausgefüllte Formular".

- Daraus wähnt das JA eine "Auskunfstverweigerung" und erläßt eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit
- Nach Ablauf aller Fristen ist diese rechtskräftig
- Wird die Geldbuße nicht bezahlt (z.b. weil das Geld noch nicht mal für Unterhalt reicht) dann
- kann Ersatzhaft angeordnet werden (meist 7 oder 10 Tage)
- ganz gemütlich wirst du dann von Amts wegen aufgefordert dich in deiner regionale JVA zu einem Termin einzufinden (und erhälst eine hübsche Liste von Dingen, die du mit dir führen darfst und solche die du nicht dir führen darfst).
- zwar passiert meist gar nichts, wenn du hier nicht so termintreu bist Außer du kommst in der Folgezeit in eine Verkehrskontrolle oder wirst beim Bummeln in der Stadt oder als Randalierer im Weißbierzelt festgehalten oder so. Garade in großen Menschenansammlungen passieren leicht Verwechselungen von Straftätern mit ganz und gar unauffälligen Menschen.
- [nun das positive] Falls in der Folgezeit kein Ordnungshüter deine Terimuntreue feststellt, wirst du nach einiger Zeit ein Schreiben erhalten, mit dem die Ersatzhaft wieder aufgehoben ist. Nennt sich Verfolgungsverjährung. Ein wirklich wohlkingendes Wort.

(Der gleiche Ablauf, wie bei jedem hartnäckig nicht bezahlten größeren Knöllchen)

Etwas anders bei Erzwingungshaft wegen (Nicht-)Abgabe der eidestattlichen versicherung. Wer also wirklich gründlich Nachdenken muss, ob er auch wirklich alles berücksichtigt hat und solange zum Nachdenken braucht, dass die zeitlichen Erwartungen des eV-Abnehmers nicht erfüllbar erscheinen, kann ebenfalls zum "Nachdenken Vor Ort" ersucht und veranlaßt werden. Hier hat man die Dauer direkt selbst in der Hand. Sie endet mit Abgabe, spätestens jedoch nach 6 Monaten. Wobei letzteres absolut unwahrscheinlich ist, denn der Staat wird die Kostenlast einer solchen Nachdenkphase seltenst übernehmen wollen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland - von sorglos - 23-05-2012, 18:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste