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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele??
#4
@sorglos

Ich muss mal etwas zu Deiner Signatur los werden.

Als die Höhe des Unterhaltes auf das doppelte des Existenzminimums angehoben wurde, war die SPD mit den Grünen an der Regierung.

Da wurde in den ersten 6 Stufen der Düsseldorfer Tabelle die hälftige Anrechnung des Kindergeldes auch ganz oder teilweise abgeschafft.

Das wurde dann 2008 durch die SPD und die CDU/CSU wieder zurück gefahren.

Natürlich auf Druck des Budesverfassungsgerichtes wurden nun aber die § 11 (neu 11b Abs. 7) 21 Abs. 6 und 22b Abs. 3 erst in das Gesetz mit aufgenommen.

Nach der ersten Fassung im Jahr 2005, von der SPD und den Grünen auf den Weg gebracht, hättest Du keine Chance, das Recht deiner Kinder auf Umgang mitsamt den angemessenen Wohnkosten und auch unter Abzug des titulierten und gezahlten Unterhaltes einzuklagen und von den Richtern auch noch Recht zu bekommen.

Da müsstest Du nach wie vor in einem Wohnklo für 360 € wohnen und den Umgang auf eigene Kosten bestreiten.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Hunter110 - 23-05-2012, 18:33
RE: wer ist unterhaltsberechtigt, lt. DT und wieviele?? - von Camper1955 - 23-05-2012, 19:41

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